Anmeldung
Karnevalszug 2027
Bitte gehe wie folgt vor:
1. Lade Dir die Anmeldeunterlagen als PDF-Datei herunter und fülle diese komplett
auf Deinem PC aus.
2. Lade Dir die Richtlinien für den Karnevalszug 2027 herunter.
3. Zum Bearbeiten der PDF-Anmeldung benötigst Du den Adobe Acrobat Reader.
Hast Du noch nicht? Macht nichts: Den PDF-Reader gibt’s gratis zum Download.
Über diesen Link kannst Du den Adobe Acrobat Reader herunterladen: https://get.adobe.com/de/reader/
4. Buche einen Termin zur Abgabe der kompletten Anmeldeunterlagen in der
Horst-Neuhäuser-Festwagenhalle (im Container), Ferdinandstraße 31-33,
51469 Bergisch Gladbach (Gronau).
Wichtige Hinweise!
> Die Abgabe der „vollständigen“ Anmeldeunterlagen für die Teilnahme am Karnevalszug 2027 in Bergisch Gladbach
findet in diesem Jahr ausschließlich am Samstag, dem 12. Dezember 2026, von 8:00 bis 14:00 Uhr, statt.
Bitte stellt sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
> Unvollständige Anmeldungen werden in diesem Jahr nicht angenommen!
> Ein „Nachreichen” der fehlenden Unterlagen ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich!
Anmeldeunterlagen und Richtlinien
Jugendgruppe (bis 18 Jahre)
oder Fußgruppe mit/ohne Bagagewagen
> Hier herunterladen
Festwagen | Mottowagen
mit Traktor oder Zugmaschine
> Hier herunterladen
Richtlinien
für den Karnevalszug 2027
> Hier herunterladen
NEU! Hinweise zur Brauchtumsbescheinigung
Für die Teilnahme am Karnevalssonntagszug ist für alle teilnehmenden Kraftfahrzeuge und Gespanne eine gültige Brauchtumsbescheinigung (besser bekannt als Alaaf-Bescheinigung) erforderlich. Die Brauchtumsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung, dass für das jeweilige Fahrzeug während der Teilnahme an einem Karnevals- bzw. Brauchtumsumzug Versicherungsschutz besteht.
Rechtsgrundlage
• § 2 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
• Vorschriften über die Haftung und Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugen und Gespannen
• Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.07.2020) können Haftpflichtschäden
im fließenden Verkehr, die durch ein Gespann verursacht werden, grundsätzlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung
der Zugmaschine zu regulieren sein.
Bitte denkt daran!
Die gültige Brauchtumsbescheinigung muss spätestens am Samstag, dem 12. Dezember 2026, vorgelegt werden.
Wir bitten Euch, darauf zu achten, dass die Bescheinigung bis zu diesem Termin vollständig vorliegt, da eine Teilnahme
am Karnevalssonntagszug ohne gültige Brauchtumsbescheinigung leider nicht möglich ist.
Eine Ausnahme gilt für Brauchtumsbescheinigungen für Traktoren: Da bei einigen Fahrzeugen der Versicherungswechsel
erst im Januar erfolgt, können diese Bescheinigungen ausnahmsweise am Samstag, dem 9. Januar 2027, nachgereicht werden.
Voraussetzung hierfür ist eine vorherige erneute Terminbuchung.
TERMINBUCHUNG
Jugendgruppe (bis 18 Jahre)
oder Fußgruppe
mit/ohne Bagagewagen
oder/und
Festwagen | Mottowagen
mit Traktor oder Zugmaschine

